Fern vom eigenen Pkw betrunken randaliert - Führerschein weg
Mainz/Berlin. Wer viel trinkt und nicht Auto fährt, riskiert trotzdem seinen
Führerschein. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz
(AZ: 3 L 823/12.MZ) wird hingewiesen.
In stark alkoholisiertem Zustand randalierte ein Mann auf einem Fest. Eine
Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von drei Promille. Die Polizei
nahm den Mann fest. Zur Abklärung eines möglichen Alkoholmissbrauchs forderte
die zuständige Behörde den Mann auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten
beizubringen. Da er der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde mit
sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Der Antrag des Mannes gegen den Sofortvollzug war erfolglos. Die Behörde habe
bei ihm zu Recht Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch gesehen und deshalb
die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt, so die
Richter. Alkoholmissbrauch sei dann zugrunde zu legen, wenn der
Führerscheininhaber das Führen von Kraftfahrzeugen und einen Alkoholkonsum, der
die Fahrsicherheit beeinträchtige, nicht hinreichend sicher trennen könne. Daher
genüge auch eine Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs, wenn
anzunehmen sei, der Betreffende werde voraussichtlich schon in absehbarer
Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol Auto fahren. Davon könne man im
vorliegenden Fall ausgehen. Nach wissenschaftlicher Erkenntnis gehörten
Personen, die 1,6 Promille und mehr erreichten, zu den überdurchschnittlich
alkoholgewöhnten Kraftfahrern mit dauerhaft ausgeprägter Alkoholproblematik.
Diese berge die Gefahr von Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr.
Der Antragsteller sei für seinen Weg zur Arbeitsstätte auf die Benutzung
eines privaten Fahrzeugs angewiesen. Es sei daher zu befürchten, dass er künftig
unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen werde.
◄
zurück
|