Bußgeld für Mietwagenfirma wegen unzulässiger GPS-Ortung ihrer
Fahrzeuge
Hamburg/Berlin. Ein Mietwagenunternehmen, das ohne Wissen und ohne
Einwilligung der Mieter Ortungsdaten übermittelt, handelt ordnungswidrig.
Besonders gravierend ist der Fall, wenn es zwischen dem Mietwagenunternehmen und
der für die Ortung beauftragten Firma einen Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz gibt.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit
hat daher gegen eine Autovermietung wegen der unzulässigen Erhebung
personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe von 54.000 Euro erlassen. Das
Unternehmen hatte in 1.300 hochwertigen Fahrzeugen ihrer Flotte Ortungssysteme
eingebaut und damit die Mieter ohne deren Wissen geortet. Nach Angaben des
Unternehmens diente die Übermittlung der Ortungsdaten dazu, Diebstähle
aufzuklären. Zusätzlich sollte kontrolliert werden, ob sich der Mieter noch im
zulässigen Gebiet befinde, da die Benutzung der Fahrzeuge in verschiedenen
Ländern vertraglich ausgeschlossen sei. Neben dem Standort wurden Datum, Zeit
und auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhoben.
Bei weiteren Vor-Ort-Ermittlungen stellte die Aufsichtsbehörde außerdem fest,
dass die Angaben der Mietwagenfirma unvollständig waren. Eine Kontrolle bei
einer Firma in Schleswig-Holstein, die im Auftrag des Unternehmens seit 2004 die
Fahrzeugortung vornimmt, ergab, dass auch ohne Anlass zusätzlich alle 48 Stunden
eine Ortung der Fahrzeuge vorgenommen wurde. Außerdem erfolgte eine automatische
Übermittlung der Daten auch, sobald das Fahrzeug in ein Hafengebiet fuhr. Eine
solche heimliche Ortung von Mietfahrzeugen und Kontrolle der Mieter stellen
einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar.
Der Autovermieter kann durch Ortung Bewegungsprofile seiner Kunden erstellen.
Mit Hilfe der Technik lässt sich nicht nur rekonstruieren, wer sich wann wo
aufgehalten hat, sondern auch, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher
Geschwindigkeit gefahren ist. Die Höhe des Bußgeldes wurde zudem maßgeblich
davon beeinflusst, dass die Mietwagenfirma dem Datenschutzbeauftragten
anfänglich keine vollständigen Auskünfte erteilt und trotz Aufforderung das
unzulässige Verhalten zunächst nicht beendet hatte.
Mittlerweile hat das Unternehmen die regelmäßige Ortung alle 48 Stunden ganz
abgestellt. Über die Übermittlung der Ortungsdaten in den anderen Fällen werden
Mieter jetzt im voraus informiert. Außerdem müssen sie im Rahmen des
Mietvertrags zustimmen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine heimlichen
Überwachungen stattfinden.
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