Zu aggressiv - Führerschein weg
Gelsenkirchen/Berlin. Mangelnde charakterliche Eignung zum
Führen eines Fahrzeugs kann Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sein. Das
gilt unter Umständen auch dann, wenn der Betreffende verkehrsrechtlich noch
nicht aufgefallen ist. Verwiesen sei auf eine entsprechende Entscheidung des
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 12. September 2012 (AZ: 7 L 896/12).
Der zwanzigjährige Mann ist seit seinem 15. Lebensjahr
mehrfach unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und
Beleidigung verurteilt worden. Aktuell ist er gemeinsam mit Mitgliedern einer
neonazistischen Gruppe wegen Körperverletzung und dem Überfall auf eine
Gaststätte angeklagt.
Bei ihrer Entscheidung, dem Mann den Führerschein zu
entziehen, berücksichtigten die Richter sowohl die abgeschlossenen als auch die
laufenden Strafverfahren. Aus ihnen werde deutlich, dass das
Aggressionspotenzial des Mannes mit anderen Mitgliedern seiner Gruppierung
zusammen und häufig auch unter erheblichem Alkoholeinfluss weiterhin ungehemmt
wirke und von einer Besserung oder gar Aufarbeitung nicht die Rede sein könne.
Obwohl der Mann bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen war, ging das Gericht
daher auch ohne ein medizinisch-psychologisches Gutachten davon aus, dass der
Mann zum Führen eines Kfz ungeeignet sei. Gegen die Anordnung des sofortigen
Vollzugs der Entziehungsverfügung bestünden keine Bedenken. Etwaige damit
verbundene, insbesondere wirtschaftliche und berufliche Schwierigkeiten habe der
Mann hinzunehmen, weil gegenüber seinen Interessen das Interesse am Schutz von
Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer eindeutig überwiege.
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