Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Ast fällt auf Auto: Stadt nicht immer für Schaden haftbar

 

Brandenburg. Ob Kratzer im Lack oder Beule im Wagen: Wenn ein herabgefallener Ast das Auto beschädigt, ist nicht immer die Stadt verantwortlich. Diese haftet zum Beispiel nicht für den Zustand wenig befahrener Straßen.

Eine Stadt haftet nicht zwangsläufig für Schäden an einem parkenden Auto am Straßenrand, die durch einen herabgefallenen Ast verursacht wurden. Zwar ist die Stadt verantwortlich für den Zustand der Straßen und das Beseitigen von Gefahren etwa durch Straßenbäume. Ein Baum in einem breiten Grüngürtel entlang einer kleinen, wenig befahrenen Straße sei davon aber ausgenommen, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 2 U 16/10) ergibt.

In dem Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen an einer unbefestigten Straße in vier bis fünf Metern Entfernung zu einem verwilderten städtischen Grünstreifen abgestellt. Aus einem Baum stürzte ein Ast auf das Fahrzeug. Der Halter forderte von der Stadt 3500 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies die Klage ab. Der Baum sei nicht zu der wenig befahrenen Straße zu rechnen, er trete aus dem übrigen Bewuchs nicht heraus.

 

 

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