Nebenjobverlust bei Fahrverbot irrelevant
Lüdinghausen/Berlin. Wenn durch ein Fahrverbot der Nebenjob
bedroht ist, muss das Gericht dies nicht berücksichtigen. Das gilt vor allem
dann, wenn das zusätzliche Einkommen nur den Lebensstandard hebt, die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreffenden im Übrigen aber gesichert sind.
Auf ein Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 19. November 2012 (AZ: 19
OWi-89 Js 1600/12-188/12) wird hingewiesen.
Bei der Einfahrt in einen Ort wurde eine Autofahrerin
geblitzt. Die Höchstgeschwindigkeit wurde hier von den außerorts üblichen 100
km/h zunächst auf 80, dann vor einer Kreuzung auf 60 km/h herabgesetzt. Die Frau
wurde kurz vor der Kreuzung mit 93 km/h geblitzt. Nach Abzug der Messtoleranz
waren dies immer noch 30 km/h zu viel. Die Autofahrerin erhielt eine Geldbuße
von 120 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Frau ging vor Gericht, da für sie das Fahrverbot den
Verlust ihres Nebenjobs als Kurierfahrerin einer Apotheke bedeutete. Das Gericht
hielt an dem Fahrverbot fest. Die Rentnerin sei aufgrund ihrer Rente von 2.000
Euro nicht auf die Einnahmen aus der Nebentätigkeit in Höhe von 400 Euro
angewiesen. Der Apotheken-Job würde lediglich ihren Lebensstandard verbessern.
Gesichert sei dieser jedoch durch die Rente. Daher müsse das Gericht die
drohende Kündigung durch die Apotheke nicht berücksichtigen.
◄
zurück
|