Jugendlicher Radfahrer haftet voll bei grobem Verkehrsverstoß
Koblenz/Berlin. Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen
mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die „Betriebsgefahr“ des Wagens ist
größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall
verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern
vorschriftswidrig verhalten. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts
Koblenz vom 01. Dezember 2004 (AZ. 12 S 159/04).
Ein vierzehnjähriger Radfahrer überquerte eine Straßenkreuzung
und missachtete dabei die Vorfahrt eines Autofahrers. Der Autofahrer, der schon
einem anderen Fahrrad, das kurz zuvor den gleichen Weg nahm, ausgewichen war,
setzte die Fahrt fort und übersah den Jugendlichen. Er stieß mit diesem in Höhe
der Beifahrertür zusammen. Dabei wurde das Fahrzeug beschädigt und der Radfahrer
leicht verletzt. Der Haftungspflichtversicherer des Fahrradfahrers kürzte den
Schadensersatz des Autofahrers um dreißig Prozent, da er aufgrund der
unterschiedlichen Fahrzeugstärken von einer größeren Schadensgefahr durch das
Auto ausging. Der Versicherer ging darüber hinaus von einem Mitverschulden des
Autofahrers aus, da er mit dem zweiten Radfahrer hätte rechnen können. Der
Autofahrer klagte und verlangte auch die restlichen dreißig Prozent seines
Schadens ersetzt. Vor dem Amtsgericht Neuwied hatte der Autofahrer keinen
Erfolg.
Die Richter des Landgerichts Koblenz jedoch hoben das Urteil
des Amtsgerichts auf und gaben dem Autofahrer Recht. Der Radfahrer habe den
Unfall verursacht, weil er die Vorfahrt missachtet habe. Dieser Verkehrsverstoß
sei grob vorschriftswidrig, so dass eine Mitschuld des Autofahrers außer
Betracht bleibe. Auf die unterschiedliche Fahrzeugstärke komme es bei einem so
groben Verstoß nicht an. Der Fahrer des PKW habe sich verkehrsgerecht verhalten
und auch mit einem nachfolgenden Fahrradfahrer nicht zu rechnen brauchen. Ein
Mitverschulden von Kindern sei zwar in der Regel geringer zu bewerten als das
eines Erwachsenen. Hier habe sich der Radfahrer jedoch keine Gedanken über sein
Verkehrsverhalten gemacht, so dass er in vollem Umfang die Verantwortung trage.
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