Schadensersatz auch für alte Autos
Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im
Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ: 343 C
34380/05) hervor.
Das Auto des Geschädigten war zum Zeitpunkt des Unfalls
bereits sieben Jahre alt. Nach dem Unfall wollte der Geschädigte den sogenannten
fiktiven Schadensersatz, also die Kosten, die entstehen würden, wenn er sein
Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen würde. Der Beklagte wollte dies
nicht zahlen und verwies auf die Stundensätze freier Werkstätten.
Das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Der Kläger habe
Anspruch auf Erstattung der Stundensätze einer marken gebundenen Fachwerkstatt.
Dies gelte unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie er den PKW tatsächlich
reparieren lasse. Auch das Alter des Fahrzeuges ändere daran nichts.
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