Motorradunfall: Unaufmerksamer Fußgänger muss für Schaden
aufkommen
Saarbrücken/Berlin. Wenn ein Motorradfahrer einem Fußgänger
ausweichen muss und dabei stürzt, trifft den Passanten eine Mitschuld. Dieser
Verstoß wiegt schwerer als der des Motorradfahrers, der mit erhöhter
Geschwindigkeit gefahren ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken
in seinem Urteil vom 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09 - 120).
Auf einer Landstraße war es zu einem Unfall gekommen, als ein
Motorradfahrer einem die Straße überquerenden Fußgänger ausweichen wollte und
dabei stürzte. Beim Unfallort handelt es sich um eine langgezogene Linkskurve.
An der Kreuzung, wo es zum Unfall gekommen war, befindet sich ein
Verkehrsspiegel, durch den kreuzende oder einfahrende Fahrzeuge 140 Meter in die
Landstraße einsehen können. Der Motorradfahrer gab an, den Fußgänger
wahrgenommen zu haben, als dieser dazu ansetzte, die Fahrbahn zügig zu
überqueren. Doch statt auch zügig weiter zu gehen, blieb der Fußgänger
unvermittelt mitten auf der rechten Fahrbahn stehen und versperrte somit dem
Motorradfahrer den Weg. Daraufhin führte der Fahrer eine Vollbremsung durch und
stürzte. Der Fahrer verklagte den Fußgänger auf Schadensersatz.
Zu Recht, wie die Richter des Landgerichts feststellten. Der
Beklagte reichte daraufhin Berufung ein. Er behauptete, die Straße bereits
überquert zu haben, als das Motorrad viel zu schnell an ihm vorbei fuhr. Im
Übrigen sei der Motorradfahrer durch einen Fahrfehler gestürzt. Die Berufung
blieb jedoch weitestgehend ohne Erfolg: Auch die Richter der zweiten Instanz
folgten der Aussage des Motorradfahrers, die zudem durch den Bericht eines
Sachverständigen gestützt wurde.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Fußgänger den
gebotenen Sorgfaltsanforderungen nicht nachgekommen sei: Er hätte spätestens ab
der Straßenmitte erneut nach rechts schauen müssen, um sich zu vergewissern,
dass ein gefahrloses Weitergehen möglich sei. Dies habe er jedoch nicht getan
und durch sein Verhalten die eigentliche Gefahrenlage erst geschaffen. Der
Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderungen wiege sogar schwerer, als die
festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers um 15 km/h.
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