Kollision mit Transporter - Elfjährige Fußgängerin trifft
70-prozentige Mitschuld
Hamburg/Berlin. Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel
eine Kreuzung überquert, um seinen Schulbus zu erreichen, kann bei einem
Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. Das ergibt sich aus
einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2009 (AZ: 331 O 163/07).
Ein elfjähriges Mädchen war auf dem Weg zur Schule, als es auf
einer Kreuzung mit einem Transporter zusammenstieß. Das Kind wurde dabei schwer
verletzt. Der Fahrer des Transporters kam von der Straße ab und kollidierte mit
einem Baum. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.
Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte,
erklärte, es habe noch bei Grün die Fahrbahn betreten, habe sich dann beeilen
müssen, da einerseits die Ampel auf Rot umschaltete, andererseits schon der Bus
an der Bushaltestelle stand. Nach ihrer Meinung hätte der Fahrer des
Transporters sie sehen müssen. Zu dem Unfall sei es gekommen, weil er mit
überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und zudem die für ihn noch rote Ampel
missachtet habe. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im
Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht
geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld.
Die Richter stimmten dem Anspruch auf Schmerzensgeld zwar zu,
da der Fahrer allein schon wegen der so genannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs
hafte. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allerdings sei ein Mitverschulden
des Mädchens zu berücksichtigen. Das liege hier bei 70 Prozent. Die
Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen und mehrere Zeugenaussagen habe
ergeben, dass der Fahrer des Transporters weder zu schnell gefahren sei, noch
eine rote Ampel übersehen habe. Somit sei das Mädchen entgegen seiner Aussage
über die Kreuzung gelaufen, als die Fußgängerampel bereits rot zeigte.
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