Ladung unzureichend gesichert - Kürzung der
Versicherungsleistung um 25 Prozent
Saarbrücken/Berlin. Wer seine Ladung - hier einen Porsche auf
einem Anhänger - nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden
der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.
Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent
vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 1. Dezember 2010 (AZ:
5 U 395/09).
Der Autoliebhaber hatte seinen bei der Versicherung
vollkaskoversicherten, hochwertigen Porsche auf seinen Anhänger verladen und
dabei einen falschen Schwerpunkt gesetzt. Der Pkw geriet mit dem Anhänger ins
Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Dadurch wurde der Porsche erheblich
beschädigt. Die Versicherung erhob den Einwand der grob fahrlässigen
Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Fahrzeughalter klagte, scheiterte
jedoch vor Gericht.
Mit der unzureichenden Verladung des Luxusfahrzeugs habe der
Kläger die zu beachtende Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht
gelassen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug wegen
seines Heckmotors ein besonderes Gefahrenpotential für einen Transport aufwies.
Der Fahrzeughalter habe sich dessen ungeachtet nicht nach den geltenden
Sicherungsvorschriften erkundigt. Eine Leistungskürzung von 25 Prozent sei
angemessen, da das Fehlverhalten grob fahrlässig gewesen sei. Im Hinblick aber
auf die Dauer der Pflichtverletzung sei diese „im unteren Bereich“ anzusiedeln.
Dieses Urteil zeigt, dass im Vergleich zur alten
Rechtsprechung jetzt selbst bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit Abstufungen je
nach Grad des Verschuldens gemacht werden können.
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