Der Betreiber einer sogenannten Seitensprungagentur mit Partnervermittlung
inserierte unter anderem in einer Tageszeitung mit Texten wie „Neu: 1.
Seitensprungagentur - diskret, seriös, erfolgreich, Superkontakte zu sexy
Frauen". Den Anrufern übergab er gegen Entgelt eine Liste mit den Telefonnummern
von angeblich an Seitensprüngen oder einer näheren Beziehung interessierten
Frauen. In der Folgezeit beschwerte sich eine Frau über zunehmende Belästigungen
durch Männer am Telefon. Sie habe dem Betreiber der Agentur ihre Daten nicht zur
Verfügung gestellt. Daraufhin traf sich ein städtischer Mitarbeiter als
vermeintlicher Interessent mit dem Mann. Dieser bot ihm gegen eine Gebühr an,
regelmäßig „willige" Frauen von 18 bis 70 Jahren zu vermitteln. Er übergab ihm
Unterlagen mit „unverbindlichen Kontaktvorschlägen", in denen unter anderem
Name, Herkunftsland, Figur, Oberweite, Beziehungsabsicht und finanzielle
Forderungen sowie die jeweilige Telefonnummer der Damen aufgeführt waren.
Nachdem sich der Mitarbeiter der Stadt zu erkennen gegeben hatte, räumte der
Mann ein, nicht im Besitz einer Gewerbeanmeldung zu sein. Darüber hinaus war er
im Zeitraum 1997 bis 2011 in 13 Fällen zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt
worden. Daraufhin untersagte die Stadt ihm wegen gewerberechtlicher
Unzuverlässigkeit die Ausübung der Seitensprungagentur.
Die Richter bestätigten das Vorgehen der Stadt. Das bisherige Verhalten des
Mannes lasse nicht erwarten, dass er sein Gewerbe in Zukunft im Einklang mit der
Rechtsordnung betreiben werde. Mit der Seitensprungagentur unterhalte er jedoch
ein nach der Gewerbeordnung besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe. Die
gewerbepolizeiliche Überwachung der betroffenen Gewerbetreibenden habe vor allem
den Schutz der Kunden zum Ziel. So könnten etwa die anfallenden Informationen
aus der persönlichen Sphäre des Kunden missbraucht werden. Der Agentur-Betreiber
sei in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zwar
hätten die meisten Straftaten keinen Gewerbebezug, zeigten durch ihre Häufigkeit
aber, dass der Mann dazu neige, die Rechtsordnung zu verletzen. Daraus ergebe
sich die Prognose, dass er sich bei Ausübung des Gewerbes auch künftig
rechtswidrig verhalten werde. Das werde darüber hinaus auch durch sein
bisheriges Verhalten bestätigt. So habe er sich nicht an die gesetzlichen
Vorschriften gehalten und den Gewerbebetrieb erst angemeldet, nachdem er dazu
aufgefordert worden sei. Aus den Akten ergebe sich auch, dass er Telefonnummern
von Damen an potentielle Kunden weitergegeben habe, die die Frauen ihm zu diesem
Zweck nicht zur Verfügung gestellt hätten.