Es geht meist langsam… Da wird die Tür geknallt, weil man sich über eine Antwort des Ehepartners geärgert hat. Aus heiterem Himmel startet der Partner eine völlig überzogene Schimpfkampagne über ein paar Haare, die versehentlich im gemeinsam benutzten Kamm verblieben waren. Es geht langsam. Irgendwann merkt man, dass man froh ist, wenn „der Andere“ aus dem Haus ist. Man redet nur noch das Nötigste miteinander. Und aus der Liebe wird irgendwann Hass.
Und schließlich kommt er dann, der Gedanke an die Scheidung.
Scheiden tut weh. Und nicht nur das. Eine Ehescheidung kann sehr leicht die wirtschaftliche Existenz gefährden. Jeder Partner denkt jetzt an seine Zukunft. Damit erlangen Rechtsbegriffe eine Bedeutung, mit denen die meisten Betroffenen nie zu tun hatten und mit denen sie so gut wie nichts anfangen können.
Was tun? Hier kann nur noch Ihr Anwalt helfen!
Ihr Rechtsanwalt wird in dem ersten Gespräch mit Ihnen sehr viele Fragen stellen. Das muss er tun. Denn nur wenn er alle Einzelheiten genau kennt, kann er Sie optimal beraten. Das wird er dann auch tun. Und er muss und wird sehr viele Fragen mit Ihnen erörtern.
Hier nur einige wichtige Beispiele:
Gegen eine Scheidung kann sich sicher keiner schützen. Vor den wirtschaftlichen Folgen der Scheidung schon. Eheleuten steht es frei, einen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Ehevertrag kann man vertraglich einen anderen als den gesetzlichen Güterstand (sog. Zugewinngemeinschaft) vereinbaren. Man kann auch vereinbaren, daß ein Versorgungsausgleich (Ausschluss des Ausgleiches der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) bei der Scheidung nicht erfolgen soll. Man kann Regelungen über den nachehelichen Unterhalt treffen und ihn unter Umständen sogar gänzlich ausschließen. Und, und, und … Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber.
Sowohl das Gerichtskostengesetz wie auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind streitwertorientiert. Für die Ehescheidung wird als Streitwert die dreifache Summe der zusammengerechneten monatlichen Nettoeinkünfte beider Eheleute angesetzt. Das ist in der Regel „erträglich“. Aber: Wenn der Streit über das gemeinsame Haus, über die vorhandenen Aktien usw. ebenfalls vom Richter entschieden werden muss, dann wird das Verfahren teuer, oft sehr teuer. Deswegen wird Ihr Rechtsanwalt alles versuchen, so viele Folgesachen wie möglich einvernehmlich zu klären, ohne das Gericht zu bemühen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner seinen eigenen Rechtsanwalt bezahlt. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Scheidung abdeckt, gibt es nicht. Wohl zahlt der Rechtsschutzversicherer (abhängig vom Versicherungsvertrag) die Beratung bzw. Erstberatung durch einen Rechtsanwalt.
Sie sollten nicht zu lange damit warten. Es ist stets besser, zuerst den Anwalt zu befragen, bevor man dem Partner sagt, daß es nicht mehr geht …
Aachener Straße 585
50226 Frechen-Königsdorf
montags bis freitags von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr und
von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen