Strafrecht

Das Strafrecht

Wann braucht man einen Strafverteidiger?
Die Antwort ist denkbar einfach: immer, wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.

„…bin so frei!“

Der Verteidiger ist neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege. Der Verteidiger ist unabhängig und vertritt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, nur die Interessen seines Mandanten.

Einer, der schon öfters mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, kennt seine Rechte. Er weiß, dass es zweckmäßig sein kann, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn ihm eine Straftat zur Last gelegt wird.

Der „unbescholtene“ Bürger kennt seine Rechte im Regelfall nicht. Er weiß meist nicht, dass keine Verpflichtung besteht, vor der Polizei auszusagen. Also folgt er der Vorladung und geht zur Polizei. Und macht damit gleich am Anfang einen Fehler. Denn: Die Polizeibeamten sind geschult in der Vernehmung. Der Bürger nicht. Er ist aufgeregt und sagt dann vielleicht etwas, was er so nicht gemeint hat. Das steht dann so aber im Polizeiprotokoll. Zu wessen Lasten das gehen kann, wird man kaum fragen müssen.

Deshalb:

  • Keine (voreiligen) Aussagen bei der Polizei
  • Zuerst einen Rechtsanwalt aufsuchen

Der Rechtsanwalt wird zuerst die Ermittlungsakte einsehen und die Sache mit seinem Mandanten in Ruhe besprechen. Wenn es zweckmäßig ist, wird der Anwalt für seinen Mandanten zu dem Vorwurf schriftlich Stellung nehmen.

Akteneinsicht

Der Verteidiger hat das Recht, während des Verfahrens die Akten einzusehen.

Das ist wichtig, weil sich aus der Strafakte ergibt, was dem Betroffenen vorgeworfen wird, welche Beweismittel vorliegen oder was z. B. Zeugen gesagt haben. Mit anderen Worten: In der Akte steht alles, je nach Verfahrensstand, was mit dem Verfahren zusammen hängt. Anhand der Akten kann sich der Verteidiger also ein Bild über die Sachlage verschaffen und beurteilen, wie die „Chancen“ des Betroffenen stehen.

Die Straftat

Bei Straftaten denkt der „fernsehgeschulte“ Bürger an Mord, Raub, vielleicht noch an Diebstahl.

Und sagt sich sich deshalb: „Was habe ich mit dem Strafrecht zu tun?“

Wie schnell aus einer alltäglichen Situation ein Strafverfahren werden kann, zeigt folgendes „Fällchen“:

Sie haben im Supermarkt eingekauft. Die Waren werden rasch im Auto verstaut … Tür zu und ab nach Hause. Einige Tage später erhalten Sie Post. Einer blauer Umschlag, der nichts Gutes verheißt. Der Inhalt läßt Sie zusammenzucken: eine Vorladung zur Polizei. Vorgeworfen werden Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Sachbeschädigung. Was ist geschehen? Sie sollen die Tür Ihres Autos beim Öffnen gegen das nebenan geparkte Fahrzeug geschlagen haben. Und das nebenan geparkte Fahrzeug hat nun angeblich eine Beule.

Jetzt stellen sich viele Fragen.

  • Habe ich etwas bemerkt?
  • Hätte ich was bemerken müssen?
  • Selbst wenn, kann das denn "Unfallflucht" sein?

Der Rechtsanwalt hilft Ihnen weiter.

Rechtsanwaltskanzlei Raab

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