Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht

Wenn er passiert, der Crash, sind Sie zunächst ganz auf sich allein gestellt.

Die Entscheidungen, die unmittelbar nach dem Unfall getroffen werden müssen, sind allerdings von hoher und weitreichender Bedeutung.

Wenn’s knallt … CRASH … Und nun?

Ihr Partner nach einem Unfall

Ja, und danach sollten Sie dann schnellstens einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt vereinbaren. Zunächst geht es fast immer um die Frage „schuld oder nicht schuld“. Auch dann, wenn Sie meinen, die Schuldfrage sei eindeutig, sollten Sie auf den Rat Ihres Anwalts nicht verzichten. Er wird Ihnen kompetent, zuverlässig und fallbezogen die anstehenden Fragen beantworten.

  • Wann kann der Wagen in die Werkstatt, ohne dass Schadensersatzansprüche gefährdet werden?
  • Sollte vorher ein Gutachten von einem Kraftfahrzeugsachverständigen eingeholt werden?
  • Wie steht es mit der Wertminderung nach Reparatur? Wann liegt ein Totalschaden vor?
  • Muss die eigene Haftpflichtversicherung verständigt werden?
  • Soll man seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehmen? Oder wäre das ein Fehler?
  • Und wenn der Crash heftig war: Besteht ein Schmerzensgeldanspruch? Brauchen Sie dafür ein Attest vom Arzt? Wann kann man einen Haushaltsführungsschaden geltend machen? Und, und, und ...

In jedem Fall sorgt Ihr Rechtsanwalt für die bestmögliche Abwicklung. Er läßt sich von keiner Partei hinhalten, er kennt alle Tricks und Schliche, die gelegentlich versucht werden – und tappt deswegen auch in keine Falle. Und wenn Ihr Unfallgegner schuld war, zahlt die gegnerische Versicherung das Rechtsanwaltshonorar. Sind Sie rechtsschutzversichert, brauchen Sie über das Honorar ohnehin nicht nachzudenken.

Einige Rechtsschutzversicherer wollen Ihnen einen Anwalt „andienen“, mit dem die Versicherung zusammenarbeitet. Dieser Anwalt erhält seine Aufträge von der Versicherung. Und da können Sie sich leicht vorstellen, wessen Interessen der „Versicherungsanwalt“ an erster Stelle im Auge haben wird…

Mit Hilfe des Bußgeldrechnerd können Sie die voraussichtlichen Kosten einer Bußgeldstrafe berechnen.

Rechtsanwaltskanzlei Raab

Aachener Straße 585
50226 Frechen-Königsdorf

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