Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Hoher Frauenanteil im Unternehmen muss sich nicht in der Führungsebene widerspiegeln

 

Potsdam/Berlin. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in einem Unternehmen hat keine Aussagekraft für die Geschlechterverteilung in Führungspositionen. Eine solche Zahl sage nichts aus über die Qualifikation und die Anzahl der Bewerbungen für entsprechende Leitungsfunktionen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2009 (Az: 2 Sa 2070/08).

Im Bereich International Marketing eines Unternehmens gab es drei Abteilungsleiter, zwei Männer und eine Frau. Als die Stelle des Vorgesetzten frei wurde, erhielt nicht die zu der Zeit schwangere Frau die Stelle, sondern einer der beiden männlichen Abteilungsleiter. Die Frau klagte wegen geschlechtspezifischer Diskriminierung. Sie sah ihre Schwangerschaft als Grund für die Benachteiligung. Unter anderem führte sie an, der Vorgesetzte habe ihr zuvor mündlich mitgeteilt, dass sie seine Nachfolgerin werde. Während des Prozesses legte die Klägerin eine Statistik vor, aus der hervorging, dass 90 Prozent der Hauptabteilungsleiter und 70 Prozent der Abteilungsleiter im Unternehmen Männer waren, obwohl in der Gesamtbelegschaft Frauen überwogen.

Der Fall ging durch alle Instanzen und wurde schließlich vom Bundesarbeitsgericht an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Die Richter dort konnten keine geschlechtsspezifische Benachteiligung erkennen. Die Behauptung der Frau, man habe ihr die Beförderung zugesagt, greife in keiner Weise der späteren Entscheidung des Arbeitgebers vor. Auch sei die Statistik nicht relevant. Das Verhältnis der Geschlechtsverteilung in der Gesamtbelegschaft sage nichts darüber aus, wie viele Männer bzw. Frauen sich auf Führungspositionen im Unternehmen bewerben würden. Als Beispiel führten die Richter den Einzelhandel an: Aus dem hohen Frauenanteil dort resultiere nicht zwangsläufig, dass sich entsprechend viele Frauen für Leitungsfunktionen bewerben würden. Nur weil sich der hohe Frauenanteil nicht in den Führungspositionen widerspiegele, könne man nicht eine geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten.

 

 

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