Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Urteile

Auf dieser Seite finden Sie - nach Rechtsgebieten geordnet - ausgewählte Urteile

  • Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub ...
  • Erbrecht
    Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfolge, Erbschein, Erbvertrag, Nachlaßverzeichnis, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis ...
  • Familienrecht
    Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich ...
  • Kaufrecht
    Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Nachbesserung, Rücktritt, Sachmangel, Versendungskauf ...
  • Mietrecht
    Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Modernisierung, Schönheitsreparaturen ...
  • Verkehrsrecht
    Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Schadenregulierung, Schmerzensgeld, Unfallflucht ...
  • Vertragsrecht
    AGB, Haftungsausschluß, Immobilien, Versendungskauf, Vertragsgestaltung, Vorvertrag, Widerrufsrecht ...

 

 
Was man bei der Lektüre von Urteilen berücksichtigen sollte
 

Die Urteile zeigen, wie die genannten Gerichte in den geschilderten Fällen entschieden haben. Dadurch können Sie sich einen Eindruck über die Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation verschaffen. Ob die Entscheidungen aber auf einen anderen Fall übertragbar sind, bedarf einer sorgfältigen Analyse des zu beurteilenden Einzelfalls. Schon geringe Abweichungen im Sachverhalt, die dem Laien unbedeutend erscheinen mögen, können zu einer vollkommen anderen rechtlichen Würdigung führen. Nicht ohne Grund gilt unter Juristen der Satz: Jeder Fall ist anders.

Zu beachten ist auch, dass es im deutschen Rechtssystem das Zurückgreifen auf Präzedenzfälle nicht gibt. Der Richter ist damit nicht an die Entscheidung eines anderen Gerichts gebunden, sondern trifft seine Entscheidung eigenverantwortlich. Er kann sich an der Rechtsprechung anderer Gerichte orientieren, braucht es aber nicht. D. h. es gibt in der Rechtsprechung nicht nur schwarz und weiß, sondern ein Spektrum unendlich vieler Grautöne.

Ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht hat das in beindruckender Weise folgendermaßen formuliert:

 

"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."

 
Prof. Willi Geiger, Bundesverfassungsrichter a.D., Karlsruhe, in: Deutsche Richterzeitung", 9/1982, S. 325

 

 

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