Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich
absetzbar
Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt
werden. Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf
viele Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der
gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird
und wer wie viel Unterhalt bekommt. Dies erklärt, warum eine Scheidung Geld
kostet. Wie viel an das Gericht und die Anwälte zu zahlen ist, hängt auch vom so
genannten Streitwert ab. Dieser errechnet sich aus der Gesamtsumme, um die es in
den einzelnen Fragen geht. Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der
Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in
vollem Umfang bestätigt: Eine Scheidung sei auch steuerrechtlich eine
außergewöhnliche Belastung (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar
2013, AZ: 10 K 2392/12 E).
Der nunmehr geschiedene Ehepartner zahlte im Rahmen der
Scheidung für Gerichts- und Anwaltskosten insgesamt 8.195 Euro. Die Kosten
betrafen nicht nur die eigentliche Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen
im Zusammenhang mit dem Versorgungs- und dem Zugewinnausgleich sowie dem
nachehelichen Unterhalt. Das Finanzamt erkannte nur die Kosten an, die auf die
Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entfielen, nicht jedoch die, die auf
die Regelung der Vermögensauseinandersetzung und der Unterhaltsansprüche
entfielen.
Das Finanzgericht entschied, dass der Steuerpflichtige die
gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam geltend
machen kann. Eine Ehescheidung könne nur gerichtlich und mit Hilfe von
Rechtsanwälten erfolgen. In dem Gerichtsverfahren müssten in aller Regel auch
Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsansprüchen
getroffen werden. Den damit zusammenhängenden Kosten könnten sich die Ehepartner
nicht entziehen. Dabei spiele es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung
nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den
Ehepartnern geregelt werden könnten.
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