Sohn lebt bei Grosseltern - Vater muss trotzdem Unterhalt
zahlen
Auch wenn ein volljähriges Kind kostenfrei bei seiner
Großmutter lebt, muss der Vater Unterhalt zahlen. Der Bedarf seines Kindes
verringert sich dadurch nicht.
Der 18-jährige Mann forderte von seinem Vater ab Erreichen der
Volljährigkeit Kindesunterhalt in Höhe von über 450 Euro monatlich. Der Sohn
besucht zur Zeit die höhere Handelsschule, ohne Bafög-Leistungen zu erhalten. Er
lebt kostenfrei im Haushalt seiner Großmutter, deren Ehemann ihn unterstützt.
Mit dem Ehemann der Großmutter ist der junge Mann nicht verwandt.
Das Amtsgericht lehnte es ab, dem Sohn Verfahrenskostenhilfe
zuzusprechen, um seinen Unterhaltsanspruch gerichtlich zu verfolgen. Er habe
keinen eigenständigen Haushalt. Seine Lebenssituation sei mit derjenigen eines
volljährigen Kindes vergleichbar, das bei einem Elternteil lebe. Deswegen seien
die durch das Zusammenleben mit der Großmutter und deren Ehemann ersparten
Aufwendungen anzurechnen.
Das sah das Oberlandesgericht anders (Beschluss des
Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Mai 2013; AZ: 2 WF 98/13). Die Lebenssituation
des jungen Mannes entspreche derjenigen eines Kindes mit eigenem Hausstand. Der
Umstand, dass er bei seiner Großmutter und deren Ehemann lebe und keine
Zahlungen für Verpflegung und Wohnen erbringe, sei kein Grund, dies anders zu
bewerten. Eine Unterhaltspflicht der Großmutter bestehe - jedenfalls im Umfang
der Leistungsfähigkeit der Eltern - nicht. Dass die Großmutter und ihr Ehemann
dem Mann Verpflegung und Unterkunft gewährten, sei eine freiwillige Leistung
Dritter, die keinen Einfluss auf den Bedarf des Mannes habe. Für diesen Bedarf
habe der Vater aufzukommen, er sei aufgrund der Höhe seines Einkommens
leistungsfähig.
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