Hartz IV: Elterngeld wird als Einkommen angerechnet
Mainz/Berlin. Erhält ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen als
betreuender Elternteil Elterngeld, so wird dies als Einkommen berücksichtigt
(Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.03.2013, AZ: L 6 AS
623/11).
Ein Ehepaar, irakische Staatsangehörige, erhält für seine
beiden Kinder Kindergeld, die Mutter darüber hinaus Elterngeld. Vor dem
Sozialgericht klagten die Eltern unter anderem dagegen, dass Elterngeld als
Einkommen berücksichtigt wird.
Ohne Erfolg. Das Elterngeld dürfe, abzüglich einer
Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden, so das Gericht.
Dies sei gerechtfertigt, da der Bedarf von Kind und betreuendem Elternteil durch
die Regelleistung und die Zusatzleistungen der Grundsicherung bereits umfassend
gedeckt sei. Dem Elternteil werde also keine Erwerbstätigkeit zugemutet. Der
Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz schaffen wollen, eine
Berufstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen. Dies sei
Eltern, die Grundsicherungsleistungen bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die
Leistung auch nicht teilweise anrechnungsfrei belassen werden sollte.
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