Streit ums Sorgerecht bei Umzug ins Ausland
(red/dpa). Sorgerechtsstreitigkeiten enden nicht an der
Landesgrenze: Ehen über Grenzen hinweg sind keine Seltenheit mehr. Dazu kommt,
dass Arbeitnehmer heutzutage örtlich sehr flexibel sein müssen und nicht selten
auch in Nachbarländer umziehen. Solange es sich um EU-Staaten handelt, ergeben
sich in der Regel keine Schwierigkeiten. Zieht die Mutter mit dem Kind aber in
die Schweiz, muss der das Sorgerecht fordernde Vater auch dort vor Gericht
ziehen. Deutsche Gerichte sind nur dann auch international zuständig, wenn der
Umzug widerrechtlich war und das Verfahren noch nicht bei einem deutschen
Gericht begonnen wurde.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Anfang März
2011 zog die Mutter mit dem damals vierjährigen Kind in die Schweiz. Sie hat das
alleinige Sorgerecht. Am 7. März 2011 beantragte der Vater das alleinige
Sorgerecht für sich. Das deutsche Gericht erklärte sich jedoch für nicht
zuständig.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte diese Entscheidung
am 21. November 2013 (AZ: 5 UF 140/11). Deutsche Gerichte können zwar auch
international zuständig sein. Zieht aber jemand in einen Nicht-EU-Staat, sind
möglicherweise die Gerichte dort zuständig. Voraussetzung ist, dass der Umzug
nicht widerrechtlich war und der Antrag bei einem deutschen Gericht erst nach
dem Umzug gestellt wurde. Diesen Fall sah das Gericht hier gegeben: Die Mutter
habe das alleinige Sorgerecht gehabt und habe daher umziehen dürfen - auch ohne
Zustimmung des Vaters. Der Umzug sei auch vor dem Antrag des Vaters erfolgt.
Daher müsse er sich an das zuständige Schweizer Gericht wenden.
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