Streit ums Sorgerecht bei Umzug ins Ausland
(red/dpa). Sorgerechtsstreitigkeiten enden nicht an der
Landesgrenze: Ehen über Grenzen hinweg sind keine Seltenheit mehr. Dazu kommt,
dass Arbeitnehmer heutzutage örtlich sehr flexibel sein müssen und nicht selten
auch in Nachbarländer umziehen. Solange es sich um EU-Staaten handelt, ergeben
sich in der Regel keine Schwierigkeiten. Zieht die Mutter mit dem Kind aber in
die Schweiz, muss der das Sorgerecht fordernde Vater auch dort vor Gericht
ziehen. Deutsche Gerichte sind nur dann auch international zuständig, wenn der
Umzug widerrechtlich war und das Verfahren noch nicht bei einem deutschen
Gericht begonnen wurde.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Anfang März
2011 zog die Mutter mit dem damals vierjährigen Kind in die Schweiz. Sie hat das
alleinige Sorgerecht. Am 7. März 2011 beantragte der Vater das alleinige
Sorgerecht für sich. Das deutsche Gericht erklärte sich jedoch für nicht
zuständig (Oberlandesgericht Karlsruhe am 21. November 2013, AZ: 5 UF 140/11).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte diese Entscheidung.
Deutsche Gerichte können zwar auch international zuständig sein. Zieht aber
jemand in einen Nicht-EU-Staat, sind möglicherweise die Gerichte dort zuständig.
Voraussetzung ist, dass der Umzug nicht widerrechtlich war und der Antrag bei
einem deutschen Gericht erst nach dem Umzug gestellt wurde. Diesen Fall sah das
Gericht hier gegeben: Die Mutter habe das alleinige Sorgerecht gehabt und habe
daher umziehen dürfen - auch ohne Zustimmung des Vaters. Der Umzug sei auch vor
dem Antrag des Vaters erfolgt. Daher müsse er sich an das zuständige Schweizer
Gericht wenden.
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