Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Bologna und Kindesunterhalt

 

Der Anschluss eines Masterstudiums an ein Bachelorstudium stellt eher die Fortsetzung der begonnenen universitären Ausbildung als eine neue Ausbildung dar. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht (OLG) Celle und verurteilte den Vater zur Weiterzahlung des Kindesunterhalts (Beschluss vom 2. Februar 2010, AZ: 15 WF 17/10).

Der Vater wollte für das Masterstudium seines Kindes nicht mehr zahlen. Er war der Auffassung, dass er mit den Unterhaltsleistungen im Rahmen des Bachelorstudiums genug gezahlt hatte und beantragte Prozesskostenhilfe, um hiergegen vorzugehen. Das OLG gewährte ihm zwar die Prozesskostenhilfe, tendierte allerdings dazu, das Masterstudium als einheitliche Fortsetzung der Ausbildung anzusehen.

Ziel des Ausbildungsunterhalts sei es, das Kind in die Lage zu versetzen, künftig selber seinen Unterhalt sicher zu stellen. Dazu müsse eine Ausbildung gewährt werden. Die Abgrenzung zwischen Zweitausbildung und Weiterbildung sei fließend. Ein Masterstudium sei allerdings eher als Fortsetzung des Bachelorstudiums anzusehen, da die Universitäten im Rahmen des Bologna-Prozesses davon ausgingen, dass bis zu 90 Prozent der Bachelor-Absolventen einen Master anhängen würden. Daher habe der Bachelorstudiengang den Charakter einer Vorstufe für ein Folgestudium. Auch sei das Masterstudium sinnvoll, weil die Konkurrenz durch die mit einer praktischen Ausbildung berufsnah qualifizierten Bewerber groß sei.

 

 

   zurück
 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab