Kurze neue Lebensgemeinschaft - kein Anspruch auf Unterhalt
Die Eheleute trennten sich im März 2010. Die Frau bekam
monatlich 750 Euro Trennungsunterhalt. Bereits vor der Trennung lernte die Frau
den jetzigen Lebenspartner kennen. Seit Weihnachten 2009 übernachteten beide
regelmäßig zusammen im Hotel. Im Februar 2010 stellte die Frau den Mann Freunden
und Bekannten als neuen Partner vor. In der Folgezeit verbrachten sie viele
Wochenenden zusammen und fuhren gemeinsam - auch mit weiteren
Familienangehörigen - in den Urlaub. Bereits im April 2010 brachte sie Kleidung
und kleinere Möbel in die Wohnung des Mannes. Ein Jahr später zog sie zu ihm.
Der Ehemann wollte ab Januar 2012 keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen, da die
Frau in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebe. Die Frau verneinte dies. Der
Mann und sie hätten in dem Haus getrennte Schlaf- und Wohnzimmer und Bäder. Es
bestünde ein mündlicher Mietvertrag. Ihr neuer Partner würde ihr die Miete
stunden.
Das Gericht (Beschluss des Amtsgerichts Witten vom 23. Mai
2012, AZ: 23 F 23/12) ging von einer verfestigten Lebensgemeinschaft aus und
entschied, dass der Ehemann nicht mehr zahlen müsse. Die Art und Weise der
Gestaltung der Beziehung lasse diesen Schluss zu. Es bestünde eine dauerhafte
Gemeinschaft. Dies ergebe sich schon aus den Urlauben und dem Auftritt in der
Öffentlichkeit als Paar. Zudem habe die Beziehung schon vor der Trennung
begonnen und noch Bestand. Urlaube verbrächten sie mit weiteren
Familienangehörigen. Selbst wenn es verschiedene Bäder und Schlaf- und
Wohnzimmer gäbe, seien die Wohnungen im Haus nicht getrennt voneinander. Für ein
besonderes Verhältnis spreche auch der Umstand, dass der Mann der Frau die Miete
stunde.
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