Kein Regelfahrverbot bei erheblicher Belastung des Betroffenen
Berlin. Ein Gericht kann von einem eigentlich gesetzlich
zwingend vorgesehenen Regel-Fahrverbot absehen, wenn der Vorfall zugunsten des
Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist und ein Fahrverbot zu einer
besonderen Belastung des Autofahrers führen würde. Dies geht aus einen Beschluss
des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 05. September 2005 (AZ - 1 Ss 84/05)
hervor.
Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht von der Verhängung
eines Fahrverbots gegen den betroffenen Autofahrer abgesehen, obwohl ein
Fahrverbot nach der Regel hätte verhängt werden müssen. Der Betroffenen hatte
bei einer Alkoholkontrolle 0,28 mg/l aufgewiesen. Der Richter hatte stattdessen
die Geldbuße von 250 Euro auf 500 Euro erhöht.
Die Richter des OLG hielten diese Entscheidung des
Amtsgerichts für richtig, da im vorliegenden Fall ein Fahrverbot zu einer
erheblichen Belastung des Betroffenen geführt hätte.
Der Autofahrer war als Schlosser auf sein Fahrzeug angewiesen,
verdiente lediglich 1.200 Euro im Monat und musste von diesem Betrag Unterhalt
leisten für seine beiden minderjährigen Töchter. Die Richter sahen unter diesen
Umständen bei der Verhängung eines Fahrverbots eine konkrete Existenzgefährdung.
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