Schadensteilung bei Streifkollision in Autobahnbaustelle
Oldenburg/Berlin. Wenn sich beim Überholen in einer
Autobahnbaustelle zwei Fahrzeuge streifen, müssen die Halter den Schaden je zur
Hälfte übernehmen. Voraussetzung ist, dass keinem der beiden Fahrer die Schuld
nachgewiesen werden kann. Das folgt aus einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. Mai 2012 (AZ: 6 U 64/12).
Ein Autofahrer überholte in einer Autobahnbaustelle einen Lkw
mit Anhänger. Dabei streiften sich die Fahrzeuge. Der Autofahrer forderte von
dem Lkw-Fahrer den Ersatz des kompletten Schadens. Er war der Meinung, der
Lkw-Fahrer habe vor der Kollision den Mittelstreifen überfahren.
Er erhielt jedoch nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Ein
Sachverständiger konnte aufgrund des geringen Schadens bei der Rekonstruktion
des Unfallgeschehens keine alleinige Schuld des einen oder des anderen
feststellen. Der Ablauf des Unfalls bleibe daher ungeklärt. Daher komme es zu
einer „Haftungsverteilung im Verhältnis 1:1“, so das Gericht.
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