Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf
Schadensteilung bei Streifkollision in Autobahnbaustelle

 

Oldenburg/Berlin. Wenn sich beim Überholen in einer Autobahnbaustelle zwei Fahrzeuge streifen, müssen die Halter den Schaden je zur Hälfte übernehmen. Voraussetzung ist, dass keinem der beiden Fahrer die Schuld nachgewiesen werden kann. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. Mai 2012 (AZ: 6 U 64/12).

Ein Autofahrer überholte in einer Autobahnbaustelle einen Lkw mit Anhänger. Dabei streiften sich die Fahrzeuge. Der Autofahrer forderte von dem Lkw-Fahrer den Ersatz des kompletten Schadens. Er war der Meinung, der Lkw-Fahrer habe vor der Kollision den Mittelstreifen überfahren.

Er erhielt jedoch nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Ein Sachverständiger konnte aufgrund des geringen Schadens bei der Rekonstruktion des Unfallgeschehens keine alleinige Schuld des einen oder des anderen feststellen. Der Ablauf des Unfalls bleibe daher ungeklärt. Daher komme es zu einer „Haftungsverteilung im Verhältnis 1:1“, so das Gericht.

 

 

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