Keine Navi-Bedienung während der Fahrt
Potsdam/Berlin. Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf
der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall,
haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss
die Kosten des Unfalls tragen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts
Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).
Ein Autofahrer fuhr mit einem Mietwagen auf der Autobahn.
Nachdem er einen anderen Wagen überholt hatte und wieder rechts eingeschert war,
wollte er auf seinem Navi kontrollieren, ob er die Raststätte, an der eigentlich
pausieren wollte, verpasst hatte. Dabei fuhr er auf das vor ihm fahrende
Fahrzeug auf. Der Schaden belief sich auf rund 5.175 Euro. Die Mietwagenfirma
weigerte sich trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung,
den Schaden zu übernehmen, und klagte.
Mit Erfolg. Die Richter sahen die Benutzung des
Navigationsgerätes während der Fahrt als grob fahrlässig an. Grobe
Fahrlässigkeit bedeute im Straßenverkehr, dass das Verhalten des Fahrers
objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar sei. Grob
fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch
einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit
des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde. Das gelte
umso mehr bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, die die volle Konzentration des
Fahrers erforderten.
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