Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch einem
Autovermieter
Versicherer versuchen mit juristischen Spitzfindigkeiten
Ansprüche zu drücken
Kassel/Berlin. Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines
Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die
vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren
Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“
mehr. Daher haben diesen Anspruch nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer,
sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. Auf ein entsprechendes Urteil des
Amtsgerichts Kassel vom 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6203/08) weist der Deutschen
Anwaltverein (DAV) hin.
„Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei
bekannt, dass Versicherer selbst bei der Regulierung eindeutiger Haftungsfälle
unter Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung mit ’juristischen
Spitzfindigkeiten’ versuchen, die Höhe des Schadensersatzes zu drücken,“
erläutert Jörg Elsner, einer der DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Es gebiete die
„Maxime der Waffengleichheit“, dass der Geschädigte mit Hilfe eines
Rechtsanwalts den „hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Versicherer“
gegenüber tritt.
Im vorliegenden Fall konnte eine gewerbliche Autovermietung
erfolgreich die Übernahme der Anwaltskosten einklagen, die aufgrund der
vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden waren. Die Schuld an dem Unfall hatte
unstreitig der Versicherte der beklagten Versicherung. Auch eine Autovermietung,
die über keine eigene Rechtsabteilung verfüge, sei mit der Abwicklung von
Schadensersatzansprüchen nicht so vertraut, dass sie auf anwaltliche Hilfe
verzichten könne, so das Gericht. Für den Rechtsunkundigen gebe es keinen
rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“. Zudem würden die Versicherer in
ihrer Korrespondenz bei der Berechnung in epischer Breite zahlreiche
Gerichtsentscheidungen zitieren, die mit dem eigentlichen Fall nicht das
Geringste zu tun hätten. Dies könne ein juristischer Laie jedoch nicht
überblicken.
„Da die Versicherer versuchen, möglichst wenige der an sie
gestellten Ansprüche zu regulieren, sollte man sich nach einem Unfall
unmittelbar an einen Anwalt wenden,“ so Elsner weiter. Dies führe in der Regel
nicht nur zu höherem Schadensersatz, sondern schone auch die Nerven.
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