Gelegentlicher Haschkonsum - Führerschein weg
Aachen/Berlin. Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis,
Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ergibt
sich aus einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. Dezember 2011
(AZ: 3 L 457/11).
Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er
unter Cannabis-Einfluss stand. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Fahrer den Führerschein.
Zu Recht, entschieden die Richter. Wer gelegentlich Cannabis
konsumiere und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen könne, sei
zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
Dies gelte bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter
Cannabis-Einfluss und auch dann, wenn keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen
am Steuer festzustellen seien. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass der über
den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum über die Abbaustoffe des
THC (Tetrahydrocannabinol), dem Hauptwirkstoff des Cannabis, unproblematisch im
Blut nachgewiesen werden könne.
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