Schneelawine vom Dach beschädigt Auto - Hauseigentümerin trägt
die Hälfte des Schadens
Magdeburg/Berlin. Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass bei
Schneewetter niemand durch eine Schneelawine vom Dach des Hauses Schaden nimmt.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. November
2010 (AZ: 5 O 833/10).
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen an einem Tag im
schneereichen Januar 2010 auf der Straße geparkt. Von einem Fachwerkhaus mit
steil angewinkeltem Dach ohne Schneefanggitter stürzte eine Schneelawine auf das
Auto. Der Schaden belief sich auf 6.000 Euro. Der Mann klagte auf
Schadensersatz.
Mit halbem Erfolg. Der Richter entschied, dass die
Hauseigentümerin 50 Prozent des Schadens bezahlen müsse. Sie hafte grundsätzlich
wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenlage schaffe,
müsse alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu
verhindern. Zwar könne man in schneearmen Gebieten nicht verlangen, dass
Schneefanggitter angebracht werden, doch müsse bei einer ungewöhnlichen
Schneewetterlage vor Dachlawinen gewarnt werden, damit sich Benutzer der Straße
hierauf einstellen könnten.
Andererseits sah der Richter auch ein Mitverschulden des
Pkw-Halters. Auch er habe die bereits länger andauernde Wetterlage mit großen
Schneemengen gekannt. Zudem wohne er in einem Haus schräg gegenüber. Er habe
also erkennen können, wie steil das Dach sei und dass es kein Schneefanggitter
habe. Es sei ihm zuzumuten gewesen, an einer ungefährlichen Stelle zu parken.
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