Handyrechnung in Höhe von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden
Berlin. Wer einen Prepaid-Tarif bei einem
Mobilfunkanbieter wählt und sich für die Option „Webshop-Aufladungen 1.0"
entscheidet, muss nur einmalig zehn Euro bezahlen und nicht annährend 15.000
Euro, wenn sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch
auflädt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.
Juli 2011 (AZ: 38 O 350/10) wird verwiesen.
Ein Kunde eines Mobilfunkanbieters hat einen Prepaid-Tarif
gewählt, den der Anbieter im Internet mit „einfach abtelefonieren, erhöhte
Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben hatte. Dabei hatte der
Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 1.0" entschieden. Ende August 2009
stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in
Rechnung. Hierfür entfielen nach seiner Darstellung 14.706 Euro und 19 Cent auf
15 GPRS-Verbindungen über die SIM Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August
2009 um 0:47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15:15 Uhr. Da der Kunde nicht zahlen
wollte, klagte der Mobilfunkanbieter.
Die Richter gaben der Klage des Mobilfunkanbieters nur in Höhe
von 10 Euro statt. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.017,65 Euro sowie
verschiedenen Nebenkosten hat das Landgericht dagegen die Klage abgewiesen. Die
nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung enthalte allenfalls das
Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe
von zehn Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes
automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart
worden.
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