Keine ausreichende Befunderhebung: Klinik haftet für schwere
Gesundheitsschäden
Hamm/Berlin. Resultiert aus einer nicht durchgeführten
Befunderhebung, dass die Erkrankung erneut auftritt und schwerste
Gesundheitsschäden nach sich zieht, kann dies dazu führen, dass die Klinik
haften muss. Auf einen entsprechenden vom Oberlandesgericht Hamm am 9. November
2012 entschiedenen Fall (AZ: I- 26 U 142/09) wird hingewiesen.
Wegen plötzlicher heftiger Kopfschmerzen suchte ein
34-jähriger Mann die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Die Ärzte
diagnostizierten „Spannungskopfschmerz“ und entließen ihn nach der Behandlung
mit einem Schmerzmittel. Es handelte sich jedoch um eine sogenannte
Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung. Diese Subarachnoidalblutungen,
entstanden durch Aneurysmen im Gehirn, traten 13 Tage später wieder auf. Der
Mann wurde dadurch zu einem Pflegefall. Er kann nicht mehr gehen, nur noch auf
niedrigem Niveau kommunizieren und lediglich breiige Kost schlucken. Wegen des
behaupteten ärztlichen Behandlungsfehlers verklagte der Mann das Krankenhaus auf
200.000 Euro Schmerzensgeld, den Ersatz materieller Schäden in Höhe von über
45.000 Euro und auf Ersatzpflicht für weitere Schäden.
Die Richter gaben dem Mann Recht. Das Krankenhaus sei
verpflichtet, ihm alle unvorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen sowie
alle materiellen Schäden, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder
andere übergingen. Die ärztliche Behandlung sei fehlerhaft gewesen, weil eine
notwendige Befunderhebung in Richtung einer Subarachnoidalblutung in Form einer
Warnblutung unterblieben sei. Hätte diese stattgefunden, wäre die Blutung
entdeckt worden und hätte zu dieser Zeit mit großen Heilungschancen behandelt
werden können. Die später aufgetretene große Blutung wäre vermieden worden.
Das Krankenhaus verurteilten die Richter zunächst „dem Grunde
nach“, das heißt, ohne die genauen Summen festzulegen, da die Umstände, nach
denen sich das Schmerzensgeld und der Umfang des materiellen Schadens bemessen,
noch aufzuklären seien.
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