Kaufrecht
Präsentation im Internet ist nicht gleich Angebot
München/Berlin. Auf im Internet offerierte Ware besteht kein
Anspruch auf Lieferung. Eine Bestellung ist für den Verkäufer nicht bindend,
erst mit entsprechender Bestätigung oder Lieferung wird der Kaufvertrag wirksam.
Das Amtsgericht München wies daher am 4. Februar 2010 (AZ: 281 C 27753/09) die
Klage eines Mannes gegen eine Internetverkäuferin ab.
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Vorsicht bei übertriebenen Anpreisungen im Internethandel
München/Berlin. Wer ein Fahrzeug fälschlicherweise im Internet
mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem
Interessenten die Reisekosten erstatten. Diese Aussage ergeht aus einem Urteil
des Amtsgerichts München vom 23. Mai 2007 (AZ: 163 C 8127/07).
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Waschmaschinenverkäufer gerät vor Gericht ins Schleudern
Hamm/Berlin. Wer im Internet Waren verkauft, unterliegt den
gleichen Pflichten wie ein Anbieter im herkömmlichen Laden. So muss ein
Internetverkäufer ebenso wie ein Ladenverkäufer bei den von ihm zum Verkauf
angebotenen Waschmaschinen die Schleuderwirkungsklasse angeben. Tut er dies
nicht, handelt er wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm am 11. März
2008 (AZ: 4 U 139/07).
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Toilettenhäuschen-Rarität auf e-bay
Berlin/München. Sammler von altem Spielzeug sind manchmal bereit,
viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. Bei einer e-bay Auktion ersteigerte
ein Sammler für 2.247,00 € ein Toilettenhäuschen, ein Spielzeugtoilettenhäuschen
wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung. Nachdem es bei ihm eingetroffen war, bemerkte
er, dass es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern um einen
Nachbau aus den 80’er Jahren handelte. Er wollte den Kauf rückgängig machen. Da
er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wies das
Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 20431/04) die Klage ab. Auf
ein geltendes Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzgeschäften mit
Gewerbetreibenden hat sich der Kläger nicht berufen können.
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Vorsicht bei Billigheimern
Berlin. Liegt der Kaufpreis eines Autos deutlich unter dem
Listenpreis, müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil
des Oberlandesgerichts Bremen vom 23. November 2005 (AZ: 1 U 42/05) ist dann
damit zu rechnen, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt. Unter
Umständen müssen die gelackmeierten Käufer dann Schadensersatz an den
ursprünglichen Bestizer zahlen.
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Rostschäden am Auto: Wo ein Autobesitzer seine Garantieansprüche
geltend machen darf
Saarbrücken/Berlin. Garantiearbeiten an Autos müssen am Wohnsitz des Käufers
erbracht werden, nicht in der Niederlassung des Herstellers. Dies geht aus einem
Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 30. November 2010 (AZ: 5 T 517/10)
hervor.
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Nicht immer Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“
München/Berlin. Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug" kann
grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende
Begriff “Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten
versteckt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom
17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08).
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Garantie nur bei Inspektion in Vertragswerkstatt
Will ein Käufer für sein Fahrzeug die vom Hersteller gewährte Garantie
beanspruchen, muss er die Garantiebedingungen erfüllen. So kann der Hersteller
etwa verlangen, Wartungen nur in den Vertragswerkstätten durchführen zu lassen.
Tut der Autofahrer dies nicht, erlischt die Garantie. Dies bestätigt das Urteil
des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ: VIII ZR 187/06).
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Wassereintritt bei Cabrio kein Mangel
Brandenburg/Berlin. Das Eindringen von Wasser in den Innenraum
eines Cabrios durch Benutzung eines Hochdruckreinigers stellt keinen Mangel dar.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar
2007 (AZ: 4 U 121/06) hervor.
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