Familienrecht
Abholen von Kindergarten und Schule
Bremen/Berlin. Der betreuende Elternteil kann allein
entscheiden, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder der Schule abholen und
zu sich begleiten darf. Dies auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dies geht
aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juli 2008 (AZ: 4 UF
39/08) hervor.
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Nur fünf Jahre nachehelicher Krankheitsunterhalt
Liegen keine ehebedingten Nachteile vor, kann im Scheidungsfall auch nach
langjähriger Ehe ein nachehelicher Krankheitsunterhalt befristet werden. Das
entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Oktober 2009 (Az: 6 UF 9/09).
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Pflicht zur Arbeit auch bei Pflege eines nicht gemeinsamen Kindes
In der heutigen Zeit gibt es immer mehr so genannte Patchworkfamilien. So wird
zum Beispiel im Haushalt noch ein Kind aus einer früheren Beziehung mitversorgt
oder ein Partner bringt Kinder mit. Dies stellt das Familienrecht vor immer neue
Herausforderungen. So hatte am 16. März 2010 (AZ: 11 UF 532/09) das
Oberlandesgericht Koblenz einen Fall zu entscheiden, bei dem die Ex-Frau noch
ein Kind aus einer vorherigen Beziehung betreute. Für das Gericht war die Sache
klar: Im Streit um den nachehelichen Unterhalt kann eine Frau nicht den
Betreuungsaufwand für ein Kind aus einer früheren Beziehung geltend machen, um
sich von der Verpflichtung zur Arbeit zu befreien.
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Unterhaltsberechtigter muss sich nachhaltig bewerben
Das Unterhaltsrecht verlangt vom Unterhaltsberechtigten stets intensive,
zeitlich und räumlich umfangreiche und nachhaltige Bewerbungsbemühungen. Wer
sich nicht ausreichend bewirbt, dem wird ein fiktives Einkommen angerechnet und
bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Zu den Bewerbungsbemühungen gehört
auch, sich auf Stellen außerhalb der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit
zu bewerben. So der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2011 (AZ:
4 WF 51/11).
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Kein Unterhalt bei Ehebruch?
Im Familienrecht ist schon vor geraumer Zeit das
Verschuldensprinzip abgeschafft worden. Es geht heute nicht mehr um die Frage,
wer am Scheitern einer Ehe Schuld hat. So bleiben im wesentlichen auch alle
Fragen, die Unterhalt, Umgang oder Aufteilung des Vermögens und des Hausrates
betreffen, davon unberührt. Das ergibt sich aus dem Beschluss des
Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juli 2011 (AZ: 13 UF 3/11).
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Unbefristeter Unterhalt nach 33-jähriger Ehe und Aufgabe des
erlernten Berufs
Nach 33-jähriger Ehe, verbunden mit Aufgabe des erlernten
Berufs als Arzthelferin und Teilzeittätigkeiten in ungelernten Tätigkeiten, hat
die Frau im Falle einer Scheidung Anspruch auf unbefristeten
Aufstockungsunterhalt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom
16. Mai 2011 (AZ: 8 UF 246/10, II-8 UF 246/10) hervor.
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