Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Ast fällt auf Auto: Stadt nicht immer für Schaden haftbar

Brandenburg. Ob Kratzer im Lack oder Beule im Wagen: Wenn ein herabgefallener Ast das Auto beschädigt, ist nicht immer die Stadt verantwortlich. Diese haftet zum Beispiel nicht für den Zustand wenig befahrener Straßen.

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Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden

Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).

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Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto

Bamberg/Berlin. Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 22. Februar 2012 (AZ: 2 Ss OWi 143/12). Damit hob das Gericht eine Entscheidung des Amtsgerichts auf.

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Vielgenutzter U-Bahn-Zugang: Bei Schnee und Eis ist Räumung im drei-Stunden-Rhythmus zu wenig

Berlin. Bei besonders stark frequentierten U-Bahn-Zugängen reicht bei Schnee- und Eisglätte eine Räumung alle drei Stunden nicht aus. Das entschied das Amtsgericht Charlottenburg am 31. Oktober 2012 und sprach einer Frau, die sich verletzt hatte, unter anderem Schmerzensgeld zu (AZ: 215 C 116/10).

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Wie sieht es mit der Streupflicht im Winter aus?

Berlin. Wer wann im Winter bei Eis und Schnee streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Dabei geht es im Kern um zwei Bereiche: Wann muss die Kommune streuen und wann der Private. Hierzu teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit:

„Die Kommunen müssen nicht jede Straße streuen, wohl aber belebte Kreuzungen. Vermieter können die Streupflicht delegieren, nicht jedoch allein auf den Mieter im Erdgeschoss. Private Stellplätze müssen nicht gestreut werden, bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen vor Supermärkten gleichwohl die Hauptflächen", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins. So ungefähr - aber auch ungenau - ließen sich die Rechtslage und die Rechtsprechung zusammenfassen.

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Bei Hindernis kein Reißverschluss

München/Berlin. Das Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn auch wirklich eine Spur wegfällt. Man kann sich auf dieses Prinzip nicht berufen, wenn lediglich ein Hindernis die Spur blockiert. Der Fahrspurwechsler muss jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen. Der Autofahrer, der die andere, freie Spur benutzt, muss das andere Fahrzeug auch nicht einfahren lassen, entschied das Amtsgericht München am 7. März 2012 (AZ: 334 C 28675/11).

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Eingeschaltetes Warnblinklicht verpflichtet nur in bestimmten Fällen zu einer Reaktion

Berlin/Karlsruhe. Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe vom 13. März 2007 (AZ: VI ZR 216/05).

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Schlaglöcher durch Frost – Gemeinde kann haften

Rostock/Berlin. Gerade durch Frost treten Schlaglöcher auf, die sich in kürzester Zeit noch vertiefen können. Die Gerichte beschäftigt immer wieder die Frage, wann eine Gemeinde haften muss, wenn bei der Ortsdurchfahrt ein Fahrzeug beschädigt wird. Nach Ansicht des Landgerichts Rostock (Urteil vom 2. Mai 2012, AZ: 10 O 656/11) ist das dann der Fall, wenn der Gemeinde bekannt ist, dass auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe von 7 bis 8 Zentimeter vorliegen.

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Fahrer eines stehenden Fahrzeugs haftet bei Unfall nicht

Saarbrücken/Berlin. Auch beim Parken können Unfälle geschehen, genauer gesagt: beim Ausparken. Den Fahrer eines stehenden Autos trifft dann aber keine Schuld, da er nicht gegen seine Verkehrspflichten verstößt. Er haftet somit auch nicht für den Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken am 19. Oktober 2012 (AZ: 13 S 122/12) entschieden.

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Augen auf bei Fahrt nahe einer Hauswand

München/Berlin. Ein Autofahrer, der sehr nah an einer Hauswand entlang fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Er kann sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers berufen, wenn er einen an der Hauswand befestigten Blitzableiter streift. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. Juni 2012 (AZ: 241 C 31612/10).

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