Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt

München/Berlin. Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Dabei kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Schädiger muss die Kosten hierfür tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12).

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Für Verdienstausfall müssen Bewerbungen nachgewiesen werden

Schleswig/Berlin. Wer nach einem Unfall seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Gleichzeitig ist er aber verpflichtet, seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass er den Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles verliert. Unter Umständen müssen Bewerbungen nachgewiesen werden. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 9. Januar 2014 (AZ: 7 U 83/13) wird hingewiesen.

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Hohe Geschwindigkeit - Mithaftung bei Unfall

Koblenz/Berlin. Wer sich auf der Autobahn an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hält, verhält sich wie ein „Idealfahrer“. Überschreitet er diese Geschwindigkeit deutlich, kann er bei einem Unfall allein wegen der hohen Geschwindigkeit mithaften, auch wenn der Unfallgegner einen schweren Fehler begangen hat. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 2013 (AZ: 12 U 313/13) wird verwiesen.

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Unfall verschwiegen - Käufer kann Autokauf rückgängig machen

Coburg/Berlin. Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf auch die Unfallfreiheit des Fahrzeugs garantiert, darf das Auto keinen Unfall gehabt haben. Lediglich kleinere Blechschäden und Schönheitsfehler sind gestattet. Handelt es sich trotzdem um ein Unfallfahrzeug, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Auf das Urteil des Landgerichts Coburg vom 6. Februar 2014 (AZ: 41 O 555/13) wird hingewiesen.

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Stuhldrang rechtfertigt kein zu schnelles Fahren

Lüdinghausen/Berlin. Auch wer im Auto starken Stuhldrang verspürt, darf deswegen nicht rasen. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Buße und gegebenenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Ist der Betroffene Berufskraftfahrer, kann das Fahren eines Lkw erlaubt bleiben und das Fahrverbot auf die privaten Kfz beschränkt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 7. Mai 2014 (AZ: 19 OWi 21/14).

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„Links und wieder links“ - besondere Sorgfaltspflicht für Autofahrer

Hamm/Berlin. Ein Verkehrsteilnehmer, der aus einer Grundstücksausfahrt links auf die Straße einbiegt, um unmittelbar danach wieder links abzubiegen, haftet bei einer Kollision mit einem ihn überholenden Fahrzeug allein. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. März 2014 (AZ: 9 U 210/13) wird hingewiesen.

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„Falsches“ Auslegen des Behindertenausweises ist keine Straftat, aber Ordnungswidrigkeit

Stuttgart/Berlin. Wer in seinem Auto den Behindertenausweis eines anderen auslegt und auf einem Behindertenparkplatz parkt, begeht keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Es liegt keine Identitätstäuschung vor. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 27. August 2013 klar (AZ: 2 Ss 349/13).

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Höchstgeschwindigkeit „Mo-Fr“ gilt auch an Feiertagen

Brandenburg/Berlin. „Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln“, stellte das Oberlandesgericht Brandenburg am 28. Mai 2013 fest (AZ: 53 Ss-Owi 103/13). Aus diesem Grund soll es bei Verkehrsschildern auch keinen Interpretationsspielraum geben. Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Hinweis „Mo-Fr, 6 - 18 h“ gelten auch an gesetzlichen Feiertagen.

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Nutzungsausfall bis zur Reparatur

Delmenhorst/Berlin. Bei einem Unfall muss der Verursacher dem Geschädigten den Schaden zahlen. Allerdings: Wenn sich das notwendige Sachverständigengutachten und dann auch die Reparatur verzögern, bekommt das Unfallopfer auch diese Kosten ersetzt. Versicherungen verschweigen dies gern mal. Dies hat am 12. Juni 2013 noch einmal das Amtsgericht Delmenhorst klargestellt.

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Schmerzensgeld nur für bei Unfall erlittene Verletzungen

Bamberg/Berlin. Bei Unfällen hat man nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz. Auch Schmerzensgeld kann man verlangen. Allerdings gilt dies nur für Verletzungen, die man sich nach Einschätzung von Sachverständigen auch tatsächlich bei diesem Unfall zugezogen hat. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 22. November 2013 (AZ: 5 U 195/13) wird verwiesen. Das Gericht wies die Klage einer Unfallgeschädigten auf weitere 21.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer behaupteten Wirbelsäulenfraktur nach einem Auffahrunfall ab.

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