Verkehrsrecht
Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt
München/Berlin. Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem Unfall
Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Dabei kann der Betroffene sogar
darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Schädiger muss die Kosten
hierfür tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München
vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12).
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Für Verdienstausfall müssen Bewerbungen nachgewiesen werden
Schleswig/Berlin. Wer nach einem Unfall seine Arbeit nicht mehr
ausüben kann, hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Gleichzeitig ist
er aber verpflichtet, seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Ein Verstoß
gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass er den Anspruch auf Ersatz des
Verdienstausfalles verliert. Unter Umständen müssen Bewerbungen nachgewiesen
werden. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 9. Januar
2014 (AZ: 7 U 83/13) wird hingewiesen.
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Hohe Geschwindigkeit - Mithaftung bei Unfall
Koblenz/Berlin. Wer sich auf der Autobahn an die
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hält, verhält sich wie ein „Idealfahrer“.
Überschreitet er diese Geschwindigkeit deutlich, kann er bei einem Unfall allein
wegen der hohen Geschwindigkeit mithaften, auch wenn der Unfallgegner einen
schweren Fehler begangen hat. Auf eine entsprechende Entscheidung des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 2013 (AZ: 12 U 313/13) wird
verwiesen.
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Unfall verschwiegen - Käufer kann Autokauf rückgängig machen
Coburg/Berlin. Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf auch die
Unfallfreiheit des Fahrzeugs garantiert, darf das Auto keinen Unfall gehabt
haben. Lediglich kleinere Blechschäden und Schönheitsfehler sind gestattet.
Handelt es sich trotzdem um ein Unfallfahrzeug, kann der Käufer vom Kauf
zurücktreten. Auf das Urteil des Landgerichts Coburg vom 6. Februar 2014 (AZ: 41
O 555/13) wird hingewiesen.
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Stuhldrang rechtfertigt kein zu schnelles Fahren
Lüdinghausen/Berlin. Auch wer im Auto starken Stuhldrang
verspürt, darf deswegen nicht rasen. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit
einer Buße und gegebenenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Ist der Betroffene
Berufskraftfahrer, kann das Fahren eines Lkw erlaubt bleiben und das Fahrverbot
auf die privaten Kfz beschränkt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung
des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 7. Mai 2014 (AZ: 19 OWi 21/14).
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„Links und wieder links“ - besondere Sorgfaltspflicht für
Autofahrer
Hamm/Berlin. Ein Verkehrsteilnehmer, der aus einer
Grundstücksausfahrt links auf die Straße einbiegt, um unmittelbar danach wieder
links abzubiegen, haftet bei einer Kollision mit einem ihn überholenden Fahrzeug
allein. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7.
März 2014 (AZ: 9 U 210/13) wird hingewiesen.
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„Falsches“ Auslegen des Behindertenausweises ist keine Straftat,
aber Ordnungswidrigkeit
Stuttgart/Berlin. Wer in seinem Auto den Behindertenausweis eines
anderen auslegt und auf einem Behindertenparkplatz parkt, begeht keine Straftat,
sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Es liegt keine Identitätstäuschung vor. Das
stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 27. August 2013 klar (AZ: 2 Ss
349/13).
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Höchstgeschwindigkeit „Mo-Fr“ gilt auch an Feiertagen
Brandenburg/Berlin. „Der Straßenverkehr erfordert einfache und
klare Regeln“, stellte das Oberlandesgericht Brandenburg am 28. Mai 2013 fest
(AZ: 53 Ss-Owi 103/13). Aus diesem Grund soll es bei Verkehrsschildern auch
keinen Interpretationsspielraum geben. Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem
Hinweis „Mo-Fr, 6 - 18 h“ gelten auch an gesetzlichen Feiertagen.
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Nutzungsausfall bis zur Reparatur
Delmenhorst/Berlin. Bei einem Unfall muss der Verursacher dem
Geschädigten den Schaden zahlen. Allerdings: Wenn sich das notwendige
Sachverständigengutachten und dann auch die Reparatur verzögern, bekommt das
Unfallopfer auch diese Kosten ersetzt. Versicherungen verschweigen dies gern
mal. Dies hat am 12. Juni 2013 noch einmal das Amtsgericht Delmenhorst
klargestellt.
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Schmerzensgeld nur für bei Unfall erlittene Verletzungen
Bamberg/Berlin. Bei Unfällen hat man nicht nur einen Anspruch auf
Schadensersatz. Auch Schmerzensgeld kann man verlangen. Allerdings gilt dies nur
für Verletzungen, die man sich nach Einschätzung von Sachverständigen auch
tatsächlich bei diesem Unfall zugezogen hat. Auf die Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 22. November 2013 (AZ: 5 U 195/13) wird
verwiesen. Das Gericht wies die Klage einer Unfallgeschädigten auf weitere
21.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer behaupteten Wirbelsäulenfraktur nach
einem Auffahrunfall ab.
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