Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Der teure Mittelfinger

München/Berlin. Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung. Er muss mit einer Geldbuße von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Hierzu die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Juni 2015 (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15).

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Aufsichtspflicht für radfahrendes Kind

Saarbrücken/Berlin. Eltern müssen ihre unter zehn Jahre alten Kinder im Straßenverkehr beaufsichtigen. In einem verkehrsberuhigten Bereich in der Nähe der Wohnung können sie aber ein achteinhalb Jahre altes Kind allein Rad fahren lassen. Sie verstoßen dann nicht gegen ihre Aufsichtspflicht. Allerdings müssen sie über die allgemeinen Verkehrsregeln aufgeklärt haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 13. Februar 2015 (AZ: 13 S 153/14).

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Entziehung eines roten Kennzeichens wegen Unzuverlässigkeit

Koblenz/Berlin. Wenn Kraftfahrzeughändler sich als unzuverlässig erweisen, droht ihnen der Verlust des roten Dauerkennzeichens. So erging es auch einem Händler, der privat und ohne Fahrtenbuch mit dem eigentlich nur für kurze Überführungen zulässigen Kennzeichen unterwegs war. Das besagt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. September 2015 (AZ: 5 L 794/14.KO).

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Blutprobe bei Verdacht auf Cannabiskonsum ohne richterliche Anordnung

München/Berlin. Das Ergebnis einer Blutprobe ohne vorherige richterliche Anordnung kann verwertbar sein. Mit der Verwertung einer solchen Blutprobe hat das Amtsgericht in München am 14. April 2015 (AZ: 953 OWi 434 Js 211506/14) einen Autofahrer wegen Fahrens unter Drogen zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Üblicherweise bedarf es bei der Blutprobe der Anordnung durch einen Richter.

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Falsch geparkt am Duplex-Stellplatz

München/Berlin. Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15).

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Nachtrunk hilft nichts

Frankfurt am Main/Berlin. Wer befürchten muss, dass gegen ihn wegen einer Alkoholfahrt ermittelt wird, darf in den nachfolgenden Stunden nichts mehr trinken. Wer einen „Nachtrunk“ behauptet, begeht eine Pflichtverletzung. Es liegt dann nämlich der Verdacht nahe, dass der Betroffene die Ermittlung seiner Blutalkoholkonzentration erschweren will. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2014 (AZ: 3 U 66/13) wird hingewiesen.

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Abbiegen bei Grün - auf Fußgänger achten!

Dresden/Berlin. Ein Fußgänger darf beim Überqueren eines Fußgängerüberweges bei grüner Fußgängerampel darauf vertrauen, dass abbiegende Autos ihn beachten. Nur weil ein Fahrzeug ebenfalls Grün hat und links abbiegen will, heißt dies nicht, dass der Fahrer nicht auf Fußgänger achten muss. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am 5. Januar 2015 (AZ: 7 U 568/14).

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Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis

Bergheim/Berlin. Wird ein ausländischer Führerschein nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben, obwohl dies notwendig ist, bleibt man auf den Kosten eines Unfalles sitzen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann die Kosten des Schadens zurückverlangen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim vom 30. März 2015 (AZ: 27 C 168/14).

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Vorsicht beim Abbiegen

Saarbrücken/Berlin. Will ein Autofahrer nach links abbiegen, muss er darauf achten, dass er nicht überholt wird. Stößt er etwa mit einem ordnungsgemäß überholenden Motorrad zusammen, trägt er den Schaden allein. Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Abbiegenden. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 12. März 2015 (AZ: 4 U 187/13) wird hingewiesen.

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Steinschlag durch Lkw

Will ein Kläger vor Gericht einen Schadenersatzanspruch geltend machen, muss er diesen Anspruch auch beweisen können. Hierzu eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23. Dezember 2014 (AZ: 22 O 306/13).

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