Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Alkoholfahrt mit Todesfolge - keine Bewährung

Hamm/Berlin. Bei Unfällen mit viel Alkohol kann es harte Strafen geben. Gefängnis ohne Bewährung ist möglich, auch in Fällen, wenn der Unfallfahrer vorher noch nie etwas auf dem Kerbholz hatte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2014 (AZ: 3 RVs 55/14) wird hingewiesen.

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Ersatz des Schadens durch hochfahrenden Poller

Nürnberg/Berlin. Wer eine Auffahrt mit einem automatisch hochfahrenden Poller sperrt, muss vor ihm warnen. Wird ein Fahrzeug durch einen solchen Poller beschädigt, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn es weder eine optische noch eine akustische Warnung gibt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. Juli 2013 (AZ: 4 U 414/13) wird hingewiesen.

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Nicht nur auf Blinker verlassen

Dresden/Berlin. Wenn ein Verkehrsteilnehmer warten muss, um sich auf die Hauptstraße einzufädeln, dann darf er sich nicht allein auf das Blinklicht eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs verlassen. Es muss mindestens ein weiteres deutliches Anzeichen dafür geben, dass der Vorfahrtberechtigte tatsächlich vor dem Wartepflichtigen abbiegt. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am 20. August 2014 (AZ: 7 U 1876/13).

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Nutzungsausfall auch für Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins

Naumburg/Berlin. Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. August 2013 (AZ: 2 U 147/12) wird hingewiesen.

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Fahrlehrer dürfen telefonieren

Düsseldorf/Berlin. Muss ein Fahrlehrer nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen, darf er im Auto telefonieren. Es liegt dann kein „Führen eines Kraftfahrzeuges“ im rechtlichen Sinne vor. Eine Geldbuße muss er also nicht zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2013 (AZ: IV 1 RBs 80/13).

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Nutzungsausfall auch bei Reparatur in Eigenregie

München/Berlin. Auch wenn ein Unfallgeschädigter nach dem Unfall sein Fahrzeug selbst repariert, kann er Nutzungsausfall verlangen. Das gilt für die Tage, an denen er sein Fahrzeug tatsächlich entbehrt. Die Zahl der Tage ist aber auf die Dauer begrenzt, die eine Fachwerkstatt für die Reparatur benötigen würde. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13. September 2013 (AZ: 10 U 859/13) wird hingewiesen. Außerdem erhält der Geschädigte neben den tatsächlichen Reparaturkosten die Differenz zu denen in einer Werkstatt.

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Haftung bei Unfall zwischen Überholer und in eine Lücke Einfahrendem

Tübingen/Berlin. Ein Motorradfahrer, der eine vor einer Ampel wartende Fahrzeugkolonne auf der Gegenfahrbahn überholt, verstößt gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Unter Berücksichtigung dieses Verschuldens und der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs haftet er bei der Kollision mit einem von einem Parkplatz kommenden Pkw, der in eine Lücke in der Kolonne einbiegt, zu einem Drittel. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 10. Dezember 2013 (AZ: 5 O 80/13) wird hingewiesen.

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Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht für gesperrte Fahrspur

Braunschweig/Berlin. Auf verschiedenen Fahrspuren einer Autobahn können unterschiedliche Verkehrsregeln herrschen: Dann nämlich, wenn eine Spur mit einem roten Kreuz gesperrt ist, während auf der anderen der Verkehr fließt und das mit einem grünen Pfeil angezeigt wird. Ist über der freigegebenen Spur eine Höchstgeschwindigkeit angegeben, gilt diese nur für die offene Bahn. Sie regelt nicht die Geschwindigkeit auf den benachbarten Fahrstreifen. Wer auf einer gesperrten Spur fährt, wird wegen dieses Verstoßes bestraft, nicht jedoch, weil er sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit gehalten hat. Das besagt die interessante Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27. Mai 2014 (AZ: 1 Ss (OWi) 26/14).

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Kutscher ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig

Oldenburg/Berlin. Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Damit riskiert er seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 24. Februar 2014 (AZ: 1 Ss 204/13), dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten. Wegen der höheren Gefahr, die von einer Kutsche ausgehe, könne man einen Kutscher nicht mit einem Fahrradfahrer vergleichen, bei dem ein höherer Wert gelte.

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Kein Schutz der Kaskoversicherung auf dem Nürburgring

Karlsruhe/Berlin. Die Kaskoversicherung darf in ihren Bedingungen den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausschließen - und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer an einem Rennen teilnimmt oder „frei“ fährt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. April 2014 (AZ: 12 U 149/13) wird hingewiesen.

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